Das Bürgerrecht ohne Bürgerpflicht?
Die Schweiz diskutiert über Zivildienst — dabei müsste sie über das Bürgerrecht sprechen. Zwischen 2015 und 2024 wurden in der Schweiz über 415’000 Personen eingebürgert. Mehr als die Hälfte der Bürgerrechtserwerbe entfiel auf Personen ab 30 Jahren — also ausserhalb jener Lebensphase, in der das klassische Schweizer Verständnis von Wehrpflicht, Milizprinzip und Bürgerverantwortung regulär greift. Die Frage ist deshalb grösser als Zivildienst, Wehrpflicht oder Einbürgerung. Sie lautet: Was bedeutet das Schweizer Bürgerrecht heute überhaupt noch?
Die Schweiz war nie einfach nur ein Verwaltungsraum.
Sie ist ein Bürgerstaat.
Dieses Land wurde nicht von einer zentralen Macht getragen, sondern von Bürgern. Von Menschen, die verteidigten, dienten, führten, organisierten, Verantwortung übernahmen — und wussten: Freiheit gibt es nicht gratis. Das war der unausgesprochene Vertrag der Schweiz:
Mitbestimmung gegen Verantwortung.
Freiheit gegen Pflicht.
Bürgerrecht gegen Dienst am Gemeinwesen.
Heute wird dieser Vertrag aufgelöst.
Nicht offen.
Nicht ehrlich.
Nicht in einer einzigen Abstimmung.
Sondern still. Administrativ. Schrittweise.
Das Bürgerrecht bleibt.
Die Bürgerpflicht verschwindet.
Die Debatte greift zu kurz
Die Politik diskutiert derzeit über das Zivildienstgesetz. Sie will verhindern, dass zu viele Dienstpflichtige von der Armee in den Zivildienst wechseln. Sie will Bestände sichern. Sie will das bestehende System stabilisieren.
Das ist richtig.
Aber es ist zu wenig.
Denn diese Debatte beginnt erst dort, wo jemand bereits im Dienstpflichtsystem angekommen ist. Sie behandelt jene, die überhaupt noch erfasst werden. Sie fragt, wer in der Armee bleibt, wer in den Zivildienst geht und wie man die Abgänge reduziert. Die grössere Frage bleibt unbeantwortet.
Was ist mit all jenen, die Bürgerrechte erhalten, aber gar nie mehr in dieselbe Bürgerpflicht-Logik eintreten?
Genau dort liegt der blinde Fleck. Die eigentliche Frage lautet deshalb nicht nur, wie die Schweiz den Zivildienst reguliert. Die eigentliche Frage lautet: Was bedeutet das Schweizer Bürgerrecht heute überhaupt noch, wenn Bürgerrecht und Bürgerpflicht strukturell auseinanderfallen?
Die Zahlen zeigen das Problem
Zwischen 2015 und 2024 wurden gemäss SEM insgesamt 415’042 Personen eingebürgert. Die BFS-Altersstatistik zum Erwerb des Schweizer Bürgerrechts weist für denselben Zeitraum 227’408 Bürgerrechtserwerbe bei Personen ab 30 Jahren aus. Das entspricht rund 56 Prozent der in dieser BFS-Statistik ausgewiesenen Bürgerrechtserwerbe.
Eine Mehrheit fällt damit ausserhalb jener Lebensphase, in der das klassische Schweizer Verständnis von Wehrpflicht, Milizprinzip und Bürgerverantwortung überhaupt noch regulär greift.
Das Problem ist nicht die einzelne Einbürgerung.
Das Problem ist die Lücke.
Wenn der Staat Bürgerrechte vergibt, während die Bürgerpflicht altersbedingt kaum mehr greift, entsteht eine schiefe Ordnung. Wer später eingebürgert wird, erhält dieselben politischen Rechte, steht aber nicht mehr in derselben Pflichtlogik wie jene, die als Schweizer Bürger in diese Verantwortung hineingeboren wurden. Niemandem muss Absicht unterstellt werden, um das Problem zu erkennen. Es reicht, die Struktur zu sehen.
Das ist kein Angriff auf Eingebürgerte. Es ist eine Systemfrage an den Staat.
Bürgerrechtserwerbe Schweiz 2015–2024 nach Altersgruppen

Anteil Bürgerrechtserwerbe ab 30 Jahren
Unter 30 Jahre ████████████████████ 44 %
30 Jahre und älter █████████████████████████ 56 %
Diese Zahlen sagen nicht, dass einzelne Eingebürgerte das Problem sind. Sie sagen etwas anderes. Sie zeigen, dass das System Bürgerrechte zunehmend ausserhalb jener Phase vergibt, in der die klassische Bürgerpflicht überhaupt noch regulär greift. Genau hier beginnt die Erosion. Nicht wegen Migration. Nicht wegen einzelner Personen. Nicht wegen Herkunft. Sondern weil die Schweiz selbst ihr eigenes Bürgerstaatsmodell relativiert.
Der Schweizer Bürger war nie nur Stimmbürger
Die Schweiz war historisch kein Staat der Untertanen. Und sie war nie ein Staat der blossen Verwaltung. Sie war und ist ein Bürgerstaat.
Dieses Land funktionierte nicht, weil eine zentrale Macht alles regelte. Es funktionierte, weil Bürger Verantwortung übernahmen: in der Armee, im Zivilschutz, in Gemeinden, Vereinen, Parlamenten, Kommissionen, Feuerwehren und in der politischen Auseinandersetzung.
Das Milizprinzip ist keine Folklore. Es ist die Staatslogik der Schweiz.
Der Staat gehört nicht den Verwaltern, nicht den Funktionären und nicht den Berufspolitikern. Er gehört den Bürgern. Aber genau deshalb müssen Bürger ihn auch tragen.
Wer mitbestimmt, trägt mit.
Wer Rechte beansprucht, übernimmt Pflichten.
Wer Bürger wird, wird nicht nur Passinhaber — er wird Mitträger des Staates.
Je direkter die Demokratie, desto höher die Bürgerverantwortung
In der Schweiz ist Bürgersein kein Zuschauerstatus. Wer direkt über Verfassung, Steuern, Sicherheit, Migration, Infrastruktur und Sozialwerke entscheidet, steht nicht ausserhalb des Staates. Er ist Teil seiner Macht. Genau deshalb darf Bürgerrecht nicht bloss als Zugang zu politischen Rechten verstanden werden. Es ist Teil einer Verantwortungsgemeinschaft. Wenn diese Verantwortung verschwindet, bleibt zwar die Abstimmungskarte. Aber der Bürgerstaat verliert seine innere Logik.
Historisches Verständnis des Bürgerstaates
Bürgerrecht
↓
Pflichten
↓
Verantwortung
↓
Mitbestimmung
Entstehendes modernes Modell
Bürgerrecht
↓
Rechtsstatus
↓
Politische Teilhabe
Die falsche Debatte wäre: gegen Eingebürgerte
Wer dieses Thema falsch versteht, macht daraus eine Debatte gegen Eingebürgerte. Die einzelne eingebürgerte Person handelt jedoch innerhalb der geltenden Regeln. Sie nutzt ein Recht, das der Staat gewährt. Das Problem liegt also nicht bei der einzelnen Person. Das Problem liegt beim Staat selbst.
Ein Staat, der Bürgerrechte vergibt, ohne gleichzeitig ein klares, modernes Verständnis von Bürgerpflicht einzufordern, entwertet sein Bürgerrecht selbst. Die Schweiz muss deshalb nicht über Herkunft diskutieren, sondern über Zugehörigkeit. Nicht ethnisch, symbolisch oder rückwirkend, sondern staatsbürgerlich.
Die eigentliche Reformfrage
Die Änderung des Zivildienstgesetzes kann ein Teil der Antwort sein. Aber sie bleibt zu eng. Sie versucht, das bestehende Dienstpflichtsystem zu stabilisieren, ohne die grössere Frage zu stellen: Wie muss Bürgerpflicht im 21. Jahrhundert aussehen?
Denn Dienst am Gemeinwesen ist heute mehr als klassische Wehrpflicht. Die Schweiz braucht Sicherheit nicht nur an der Grenze, sondern auch im Innern, im Digitalen, in der Infrastruktur, in Krisenlagen und in den Gemeinden. Bürgerpflicht kann deshalb heute vieles bedeuten: Militär, Zivilschutz, Cyberabwehr, Katastrophenschutz, Feuerwehr, Infrastruktur, Gesundheits- und Krisenorganisation, Gemeindearbeit, politische Milizarbeit oder den Schutz kritischer Systeme.
Ein moderner Bürgerdienst müsste deshalb breiter gedacht werden als die klassische Wehrpflicht. Verpflichtend für alle. Unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder sozialem Status.
Wer bereits Militärdienst, Zivildienst, Zivilschutz oder eine gleichwertige öffentliche Dienstleistung erbracht hat, hat seine Bürgerpflicht erfüllt. Wer diese Pflicht noch nie getragen hat, müsste einen angemessenen Beitrag leisten. Nicht als Strafe oder rückwirkende Sanktion, sondern als erneuerte Logik des Bürgerstaates: Gleiche Rechte. Gleiche Verantwortung.
Bürgerrecht ist mehr als ein Pass
Die eigentliche Gefahr für die Schweiz ist nicht die Einbürgerung selbst. Die eigentliche Gefahr ist die Entwertung des Bürgerrechts. Wenn aus Staatsbürgern schrittweise nur noch Passinhaber werden, verliert die Schweiz mehr als eine alte Tradition. Sie verliert ihre innere Staatslogik. Dann wird aus dem Bürgerstaat ein Verwaltungsstaat: ein System, das politische Rechte verteilt, aber die Frage nach gemeinsamer Verantwortung nicht mehr stellt.
Ein Bürgerstaat stirbt nicht mit einem Knall. Er stirbt leise — dort, wo Bürgerrechte bleiben, Bürgerpflichten aber verschwinden.
Genau deshalb greift die heutige Debatte zu kurz, wenn sie nur über Zivildienst, Armeeabgänge oder Wehrpflichtersatz spricht. Die Schweiz muss über das Bürgerrecht selbst sprechen: über seinen Wert, seine Pflichten, seine politische Bedeutung und seine staatsphilosophische Grundlage. Denn die entscheidende Frage der kommenden Jahre lautet nicht bloss, wer dienen muss. Sie lautet: Was ist ein Schweizer Bürger überhaupt noch? An dieser Frage entscheidet sich, ob die Schweiz ein Bürgerstaat bleibt — oder nur noch ein Verwaltungsgebiet mit Abstimmungsrecht wird.