Philippe Says

Wenn der Staat Familie sagt, meint er Arbeitskraft

Fremdbetreuung wird als Familienpolitik verkauft. Tatsächlich geht es oft um etwas anderes: mehr Erwerbsarbeit, mehr Lohnsumme und mehr Steuerbasis. Das Kind steht im Zentrum der Rhetorik — die Arbeitskraft im Zentrum der Rechnung.

Wenn der Staat Familie sagt, meint er Arbeitskraft

Fremdbetreuung wird als Familienpolitik verkauft. Tatsächlich geht es oft um etwas anderes: mehr Erwerbsarbeit, mehr Lohnsumme und mehr Steuerbasis.

Familienpolitik ist eines der weichsten Wörter der Politik. Es klingt nach Fürsorge, Entlastung, Vereinbarkeit und moderner Schweiz.

Genau darum eignet es sich so gut, um eine härtere Wahrheit zu verdecken.

Hinter der warmen Sprache steht eine kalte Rechnung: Wer Fremdbetreuung verbilligt, erhöht Erwerbspensen. Wer Erwerbspensen erhöht, erhöht Einkommen. Wer Einkommen erhöht, erhöht Steuern und Sozialbeiträge.

Es geht nicht nur um Kinder.
Es geht nicht nur um Eltern.
Es geht um Arbeitskraft.

Arbeitskraft ist besteuerbar.

Staatliche Familienpolitik Schweiz.png

Die Kernthese

Der Staat fördert nicht einfach Familie. Er fördert ein bestimmtes Familienmodell: zwei Erwerbspensen, institutionelle Betreuung, steigendes Haushaltseinkommen, wachsende Lohnsumme. Dieses Modell passt perfekt zum Steuerstaat. Es produziert genau das, was der Staat messen, regulieren und abschöpfen kann.

Eigenbetreuung produziert Bindung.
Fremdbetreuung produziert Erwerbspensen.

Für den Steuerstaat ist klar, welches Modell besser in die Bilanz passt. Das nennt man dann Familienpolitik. In Wahrheit ist es oft Erwerbsaktivierung mit familienfreundlichem Etikett.

Man muss diese Politik gar nicht entlarven. Man muss nur ihre eigene Sprache ernst nehmen. Das SECO schreibt, die Geburt eines Kindes führe in der Regel zu einer Erwerbsreduktion der Mutter oder teilweise zu einem Rückzug aus dem Erwerbsleben; dadurch lägen wichtige Fachkräftepotenziale brach. Durch bessere Vereinbarkeit könne dieses Potenzial besser genutzt werden. Genau darin liegt der Punkt: Die Mutter erscheint in dieser Logik nicht primär als Mutter, sondern als teilweise ungenutzte Arbeitskraft.

Grafik 1: Die fiskalische Logik

Darstellung: Staat subventioniert institutionelle Betreuung
→ Eltern erhöhen ihr Erwerbspensum
→ Haushaltseinkommen steigt
→ mehr Steuern und Sozialbeiträge
→ Staat profitiert fiskalisch

Bildlegende: Die Familie wird nicht einfach befreit. Sie wird in ein System eingespeist, das Erwerbsarbeit sichtbar, messbar und besteuerbar macht.

Die Familie wird zur arbeitsmarktpolitischen Ressource

Wenn Eltern ihre Kinder selbst betreuen, entsteht gesellschaftlicher Wert: Bindung, Erziehung, Stabilität, Verantwortung, familiäre Kultur. Aber dieser Wert taucht in keiner Lohnabrechnung auf.

  • Er erscheint nicht als steuerbares Einkommen.

  • Er erhöht keine AHV-Beiträge.

  • Er steigert keine Erwerbsquote.

Wenn Eltern hingegen mehr arbeiten und das Kind institutionell betreuen lassen, wird alles staatlich verwertbar: mehr Erwerbsarbeit, mehr Lohnsumme, mehr Sozialbeiträge, mehr steuerbares Einkommen, mehr formalisierte Betreuung. Die Kita-Subvention ist damit nicht nur Sozialpolitik. Sie ist ein stiller Vertrag: Der Staat bezahlt einen Teil der Betreuung — und erhält dafür mehr besteuerbare Arbeitskraft.

Entscheidend ist nicht ob Familien unterstützt werden sollen - natürlich sollen sie das. Die Frage, die wir uns alle stellen müssen:

Unterstützt der Staat die Familie — oder vor allem jenes Familienmodell, das ihm mehr steuerpflichtige Arbeitsleistung liefert.

Das UKibeG zeigt die Richtung

Das neue Bundesgesetz über die Unterstützung der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung, kurz UKibeG, zeigt, wohin die Reise geht. Das Parlament hat das Gesetz am 19. Dezember 2025 verabschiedet. Es sieht eine neue Betreuungszulage vor, sofern Kinder regelmässig entgeltlich in einer privaten oder öffentlichen Institution der familienergänzenden Kinderbetreuung betreut werden.

Wichtig ist nicht nur, was unterstützt wird. Wichtig ist, was herausfällt.

Grosseltern fallen nicht darunter.
Nannys fallen nicht darunter.
Eigenbetreuung fällt ohnehin nicht darunter.
Tagesfamilien zählen nur, wenn sie in einer Trägerschaft mit Rechtspersönlichkeit organisiert sind.

Die Betreuungszulage wird zudem in der Regel nur ausbezahlt, wenn beide Eltern erwerbstätig sind oder eine Ausbildung absolvieren. Sie beträgt mindestens 100 Franken pro Monat bei einem Betreuungstag pro Woche und erhöht sich bei zusätzlicher Betreuung.

Das ist keine neutrale Familienpolitik, sondern politische Sortierung: Was in den Arbeitsmarkt passt, wird unterstützt. Was in der Familie bleibt, bleibt unsichtbar.

Der Staat folgt nicht dem Kind.
Er folgt der Institution.

Grafik 2: Was das UKibeG bevorzugt

Betreuungsform

Von der neuen Betreuungszulage erfasst?

Institutionelle Betreuung, Kita/Hort

Ja

Tagesfamilien mit Trägerschaft

Ja

Grosselternbetreuung

Nein

Nannys

Nein

Eigenbetreuung

Nein

Bildlegende: Je näher Betreuung an Familie, Verwandtschaft und Eigenverantwortung liegt, desto weniger sichtbar wird sie für den Staat. Je institutioneller sie wird, desto förderwürdiger erscheint sie.

Die Gutverdiener profitieren besonders

Noch deutlicher wird die Schieflage beim Steuerabzug für Kinderdrittbetreuung. Die Eidgenössische Steuerverwaltung veröffentlichte 2025 eine Analyse zur Nutzung des Abzugs bei der direkten Bundessteuer. Ergebnis: Die Massnahme wirkt sich mit rund 100 Millionen Franken auf den Bundeshaushalt aus, wird vor allem von städtischen und einkommensstarken Haushalten genutzt, und fast 60 Prozent der Steuerentlastung kommen den einkommensstärksten 20 Prozent zugute.

Damit fällt die soziale Maske. Unter dem Titel Familienpolitik wird nicht nur entlastet. Es wird ein Lebensmodell privilegiert: urban, einkommensstark, doppelt erwerbstätig, steuerlich optimierbar.

Wer hohe Einkommen hat, hohe Betreuungskosten bezahlt und hohe Abzüge geltend machen kann, profitiert am stärksten. Wer selbst betreut, familiär organisiert oder bewusst weniger arbeitet, kommt in dieser Logik kaum vor.

Zwei gut ausgebildete Eltern arbeiten möglichst viel.
Das Kind wird fremdbetreut.
Der Staat beteiligt sich an den Kosten.
Danach kassiert er über Einkommen, Konsum, Sozialbeiträge und Progression wieder mit.

Das ist keine neutrale Familienpolitik, sondern eine steuerliche Begünstigung einkommensstarker Doppelverdiener-Modelle.

Grafik 3: Wer profitiert?

Drittbetreuungsabzug, direkte Bundessteuer, Daten 2021

Gruppe

Anteil an der Steuerentlastung

Einkommensstärkste 20 Prozent

fast 60 Prozent

Übrige 80 Prozent

rund 40 Prozent

Callout: Rund CHF 100 Mio. Wirkung auf den Bundeshaushalt.
Bildlegende: Wenn fast 60 Prozent der Entlastung an die einkommensstärksten 20 Prozent gehen, ist das kein Beweis für soziale Familienpolitik. Es ist ein Hinweis auf die fiskalische Begünstigung einkommensstarker Erwerbsmodelle.

Hilfe wird zur Lenkung

Selbstverständlich brauchen viele Familien Fremdbetreuung. Selbstverständlich gibt es Alleinerziehende, tiefe Einkommen, hohe Mieten, Fachkräftemangel, Bildungsfragen und echte Vereinbarkeitsprobleme. Wer daraus aber ableitet, der Staat müsse ein einziges Erwerbsmodell systematisch bevorzugen, verwechselt Hilfe mit Lenkung.

Eine freiheitliche Familienpolitik fragt nicht: Wie bringen wir möglichst viele Eltern zurück in den Arbeitsmarkt? Sie fragt: Wie geben wir Familien echte Wahlfreiheit? Genau daran scheitert die heutige Richtung.

  • Eigenbetreuung wird romantisiert, aber nicht anerkannt.

  • Grosselternbetreuung wird gelobt, aber nicht gefördert.

  • Teilzeit wird akzeptiert, aber als Potenzialverlust gelesen.

  • Institutionelle Fremdbetreuung wird bezahlt, reguliert und politisch bevorzugt.

Der Staat sagt Familie, meint Erwerbsfähigkeit.

Für den Bürgerstaat

Eine Familienpolitik für den Bürgerstaat müsste anders aussehen. Sie müsste die Familie als eigenständigen Raum respektieren — nicht nur als Vorstufe zur Arbeitsmarktintegration. Sie müsste Sorgearbeit anerkennen — auch dann, wenn sie nicht ausgelagert, formalisiert und besteuert wird. Sie müsste Eltern nicht in ein Modell drängen, sondern ihnen echte Wahlfreiheit geben.

Daraus folgen vier einfache Grundsätze.

  1. **Unterstützung muss dem Kind folgen — nicht der Institution.
    **Ob Kita, Tagesfamilie, Grosseltern, Eigenbetreuung oder ein gemischtes Modell: Der Staat darf nicht bestimmen, welche Form familiärer Verantwortung als modern gilt und welche nicht.

  2. Eigenbetreuung, Verwandtenbetreuung und Fremdbetreuung sind fair zu behandeln.
    Wer selber betreut, leistet keinen privaten Luxus, sondern gesellschaftliche Arbeit. Diese Arbeit darf nicht politisch unsichtbar bleiben.

  3. Entlastung muss zuerst tiefen und mittleren Einkommen dienen.
    Familienpolitik darf nicht dort am grosszügigsten sein, wo die Steueroptimierung am besten funktioniert.

  4. Familienpolitik muss fiskalisch ehrlich werden.
    Jede Reform muss offenlegen, ob sie Familien stärkt — oder ob sie vor allem zusätzliche Erwerbsarbeit und Steuerkraft mobilisiert.


Schluss

Die Schweiz braucht Familienpolitik. Aber sie braucht keine Politik, die Familie sagt und Arbeitskraft meint.

Sie braucht keine Politik, die Eltern entlastet, solange sie mehr arbeiten, aber jene übersieht, die Verantwortung zu Hause, in der Verwandtschaft oder in privaten Strukturen tragen.

Sie braucht keine Politik, die institutionelle Betreuung bevorzugt, weil sie besser in die Logik von Erwerbsquote, Lohnsumme und Steuerprogression passt.

Der Bürgerstaat beginnt dort, wo der Staat die Familie nicht als Reservearbeitskraft verwaltet, sondern als Fundament der Gesellschaft respektiert.

Eine echte Familienpolitik stärkt Familien.
Eine falsche Familienpolitik optimiert Erwerbsquoten.
Eine gefährliche Familienpolitik nennt das eine und tut das andere.

Wenn Familienpolitik zur Renditepolitik des Staates wird, verliert die Familie ihre politische Würde.